Feine Unterschiede
Als gelegentlicher Leser des Landwirtschaftlichen Wochenblatts stoße ich immer wieder auf Dinge, die mir seltsam vorkommen. So auch angesichts der Juni-Ausgabe. Dort wird die Frage erörtert, ob man auch den gesammelten Urin einer ländlichen Festlichkeit (genannt wurden 3 Kubikmeter, vermutlich der Ertrag eines Schützenfestes) als Gülle auf dem Acker ausbringen dürfe. Die Antwort des zuständigen Referenten für Düngefachrecht bei der Landwirtschaftskammer hat mich ins Grübeln gebracht. Offenbar gibt es feine Unterschiede. Mensch und Tier Die Antwort ist: Nein, darf man…