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Hol Stein? Besser nicht in Holstein!

Was die wenigsten Geschiebesammler wissen: Das Wassergesetz des Landes Schleswig-Holstein untersagt (§ 78 Absatz 1) dem Strandbesucher doch glatt die Mitnahme von Steinen (im Wortlaut: von "Sand, Kies, Geröll, Steinen"). Zumal an Steilküsten, wo vor allem die dicken Dinger aber auch das zu Kiesbänken angehäufte Geröll als Wellenbrecher den heranbrausenden Wogen die Kraft nehmen und so die Steilküsten schützen sollen. Hinzu kommt, dass Steilufer Landschaftsschutz- oder Naturschutzgebiete sind, wo die Entfernung von Steinen aus Gründen des Biotopschutzes verboten ist. In…

Der Sammler

Unendlich die Zahl der Ratgeber, die einem nahelegen, dass wir viel zu viel irdische Habe mit uns herumschleppen. Befreit man sich von seiner Habe oder reduziert sie wenigstens, werde - so das Versprechen - das Leben schöner, einfacher und leichter (in Kilogramm ausgedrückt auf jeden Fall). Ein Durchschnittsmensch besitzt angeblich um die 10.000 Dinge - Korkenzieher, Unterhosen, die eingangs erwähnte Ratgeberliteratur sowie das Smartphone eingerechnet. Wesentlich mehr dürfte ein durchschnittlicher Sammler besitzen - egal von was. Denn wer sammelt, sammelt…