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Hol Stein? Besser nicht in Holstein!

Was die wenigsten Geschiebesammler wissen: Das Wassergesetz des Landes Schleswig-Holstein untersagt (§ 78 Absatz 1) dem Strandbesucher doch glatt die Mitnahme von Steinen (im Wortlaut: von "Sand, Kies, Geröll, Steinen"). Zumal an Steilküsten, wo vor allem die dicken Dinger aber auch das zu Kiesbänken angehäufte Geröll als Wellenbrecher den heranbrausenden Wogen die Kraft nehmen und so die Steilküsten schützen sollen. Hinzu kommt, dass Steilufer Landschaftsschutz- oder Naturschutzgebiete sind, wo die Entfernung von Steinen aus Gründen des Biotopschutzes verboten ist. In…